Somit ist der Begriff Webinar – vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung – derzeit bis zum 31. März 2023 markenrechtlich geschützt.
Generell ist Vorsicht bei der Verwendung von eingetragenen Marken geboten. Denn der Inhaber einer eingetragenen Marke, kann ein Bündel von Ansprüchen gegen Dritte geltend machen, die das geschützte Zeichen im geschäftlichen Verkehr verwenden.
Informationen dazu unter:
Digitalisierungszentrum Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg
Deutsches Patent- und Markenamt
Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt
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